Bilderleiste
Schulden- und Insolvenzberatung

Ansprechpartnerin:

Schulden- und Insolvenzberaterin Claudia Gerholdt Tel.: 03327 5999-34 gerholdt@ejh-geltow.de

Heutzutage ist es für den Großteil der privaten Haushalte normal, langfristig Immobilien und Konsumgüter mit Krediten zu finanzieren. Dies ist so lange kein Problem, wie die dann fälligen Zahlungsverpflichtungen und die Ausgaben zur Sicherung des Lebensunterhalts aus den laufenden Einnahmen bezahlt werden können. Ist dies nicht mehr gegeben, schlägt die Verschuldung in eine Überschuldung um. Oftmals geschieht der Übergang fließend und hat mehrere Auslöser wie Arbeitslosigkeit, Trennung oder Scheidung, Verlust naher Angehöriger oder Krankheit, aber auch mangelnde Kenntnis im Umgang mit Geld und Konsumangeboten.

Überschuldung privater Haushalte ist oftmals verbunden mit dem Verlust an gesellschaftlicher Teilhabe und wirtschaftlicher Selbstständigkeit. Ein Großteil Betroffener und deren Familien können sich nicht aus eigener Kraft aus der Situation befreien. Sie benötigen professionelle Hilfe. In diesem Zusammenhang bietet die Evangelische Jugendhilfe Geltow seit Januar 2005 eine Schulden- und Insolvenzberatung für überschuldete Jugendliche und Eltern an. Die Beratung umfasst präventive Maßnahmen, wie die Einteilung des zur Verfügung stehenden Geldes durch Haushaltspläne, Aufstellen einer Schuldenliste, Beratung zu Kreditverträgen, Versicherungen und Umgang mit Finanzen. Sollte eine Überschuldung vorliegen werden die Klienten zum Insolvenzverfahren und zur möglichen Entschuldung beraten. Sie erhalten Unterstützung im Schriftverkehr mit den Gläubigern und erhalten Beratung hinsichtlich des geltenden Insolvenzrechts sowie Beratung in Kriseninterventionen, wie Verlust des Wohnraums, Gehaltspfändung oder Stromsperrung. Vorraussetzung hierfür ist die offene Zusammenarbeit und das Vertrauen zwischen dem Überschuldeten und dem Berater.

Das seit 1999 geltende Verbraucherinsolvenzrecht gibt erstmalig auch Privathaushalten eine echte Chance einer Restschuldbefreiung. Somit ist die Motivation, den beschwerlichen, aber nicht aussichtslosen Weg der Entschuldung auf sich zu nehmen, gegeben. Für Überschuldete besteht die berechtigte Hoffnung - mit der Unterstützung eines Beraters - auf einen wirtschaftlichen Neuanfang.